Serienapparate

5 Jahre Garantie

 

Wir verpflichten uns, das Gerät kostenlos instand zusetzen, wenn es infolge Material- oder Montagefehler – im Zeitraum von 5 Jahren ab Kaufdatum gerechnet – schadhaft geworden ist. Ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile.
 
Voraussetzung für die Garantiepflicht ist, dass das Gerät sachgemäß behandelt wird. Teile, die  einer natürlichen Abnützung unterliegen, fallen nicht unter Garantie. Ferner dürfen weder fremde Ersatzteile eingebaut noch von dritter Hand Eingriffe in unsere Konstruktion vorgenommen werden.
 
Schäden, die durch Transport entstehen, gehen immer zu Lasten des Kunden. Schäden, die durch Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung entstehen, unterliegen nicht der Garantie.
 
Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, entfällt der Garantieanspruch. Garantieleistungen werden nur gegenüber dem Endverbraucher gewährt.
 
Die Beweispflicht liegt immer auf Seiten des Garantienehmers. In allen weiteren aufkommenden Fragen legen wir die vom Gesetzgeber gegebenen Garantiebestimmungen unseren Leistungen zu Grunde.
 
Alle anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
Die Garantieansprüche verstehen sich freibleibend in unserem Haus oder einem uns unterstellten Kundendienst.
 
Diese Teile sind generell von der Garantie ausgeschlossen:
  • Leuchtmittel, Brennstäbe (bei Tiefziehgeräte)
  • Düsen, Handstückschläuche
  • Handschuhe (bei Sandstrahler)
  • Gebläse-Motoren (bei Absaugungen).

 

Zu den Produkten

UNO
UNO
UNI 322
UNI 322
UNI 350
UNI 350
Point 2
Point 2
Point 4
Point 4
PURmat 1200
PURmat 1200
PURmat 800
PURmat 800
TZV 11
TZV 11
Arbeitskabine 680
Arbeitskabine 680
Standkabine 865
Standkabine 865
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